Allgemeine Geschäftsbedingungen
Online- / App- Clubvertrag
1. Mitgliedschaft und Nutzung
1.1. Die SUNPOINT Beauty- & Tanning-Studios führen einen Club für die Nutzung von Geräten/ Solarien/ Anwendungen mit unterschiedlichen Vertragstypen. Der jeweilige Studiobetreiber ist berechtigt, die Verwaltung des Clubs inklusive des Einzuges der Mitgliedschaft und aller daraus resultierenden Aufgaben an einen administrativen Dienstleister zu übertragen und abzutreten.
1.2. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird über die SUNPOINT- bzw. WELLMAXX-bodyforming- Website oder über die SUNPOINT APP durch Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ abgegeben. Der Antrag ist ein bindendes Angebot an das online ausgewählte Studio zum Abschluss eines Clubvertrages. Das Studio bzw. dessen administrativer Dienstleister kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen.
Lehnt das Studio bzw. dessen administrativer Dienstleister das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag mit der Annahmeerklärung des Studios bzw. dessen administrativer Dienstleister zustande. Tag des Vertragsabschlusses ist dann der Zugang der Annahmeerklärung beim Mitglied.
Mit Annahme der Mitgliedschaft im Club ist das Mitglied berechtigt, ausschließlich im ausgewählten Studio die Geräte/ Solarien/ Anwendungen zu nutzen. Das Clubmitglied ist nur zur Nutzung der bei Vertragsabschluss im ausgewählten Studio ausgewiesenen Geräte/Solarien/Anwendungen berechtigt. Erweiterungen des Geräte-/Solarien-/Anwendungen-Sortiments, welche den Abschluss eines neuen Clubvertrages erforderlich machen, dürfen nur nach Abschluss einer entsprechenden neuen Clubmitgliedschaftgenutzt werden. Die Nutzung der Solarien ist ausschließlich bei Vorlage der entsprechenden Clubkarte möglich, welche dem Mitglied nach Vertragsabschluss ausgehändigt wird.
1.3. Im Eigeninteresse verpflichtet sich das Mitglied hinsichtlich der Nutzung der Geräte/ Solarien/Anwendungen den Empfehlungen des Personals und hinsichtlich der Nutzung der Solarien und zudem der UV-Schutzverordnung (bspw. derzeit max. 52 Besonnungen pro Jahr) in der jeweils aktuellen Fassung Folge zu leisten. Diese Empfehlungen hängen in jedem Studio aus.
1.4. Die Geräte-/Solariennutzung sowie die Nutzung der Anwendungen erfolgt während der üblichen, im Studio aushängenden Öffnungszeiten des Studios. Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, soweit dem Mitglied die Nutzung des Studios dadurch nicht unzumutbar eingeschränkt wird.
1.5. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Gerätes/Solariums bzw. einer bestimmten Anwendung. Das Studio ist in der Wahl des Sortiments der angebotenen Geräte/Solarien/Anwendungen frei und kann diese nach eigenem Ermessen jederzeit ändern, sofern dem Mitglied hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Wartezeiten aufgrund belegter Geräte/ Solarien/Anwendungen, die dem üblichen Betrieb eines Beauty & Tanning Studios entsprechen, sind vom Mitglied zu akzeptieren. Aus wichtigen Gründen, z.B. Reparatur oder Wartung, kann das Studio einzelne Geräte/Solarien/Anwendungen für die Benutzung vorübergehend sperren. Die vorübergehende Sperrung einzelner Geräte berechtigt nicht zur Reduzierung des Mitgliedbeitrages.
2. Personenbezogene Mitgliedschaft / Clubkarte
2.1. Jedes Mitglied erhält eine entsprechende Club-Mitgliedskarte, über die APP eine digitale Clubkarte. Die Clubkarte bzw. die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungsrechte sind auf Dritte weder übertragbar noch veräußerbar und gelten ausschließlich für das Mitglied persönlich. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Studiobetreibers möglich. Die Karte darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Sollte die Karte trotz sorgfältiger Verwahrung abhandenkommen, so wird das Mitglied das Studio über den Verlust unverzüglich in Textform informieren, damit eine Sperrung der Karte veranlasst werden kann.
2.2. Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten hierfür betragen 10 EUR.
2.3. Nutzt eine Dritte Person unbefugt die dem Mitglied überlassene Clubkarte und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass die Clubkarte dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder dass das Mitglied einen Verlust der Karte vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachweislich rechtzeitig angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Beauty & Tanning Studios durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 15,– zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer Schaden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Studio bleibt unberührt.
3. Identifikation des Mitglieds
3.1. Nach Antragsstellung identifiziert sich das Mitglied durch Reisepass oder Personalausweis im ausgewählten Beauty- & Tanning- Studio. Die Richtigkeit der Bankverbindung muss durch die EC-Karte belegt werden.
3.2. Zur fortlaufenden Identifikation wird von jedem Mitglied ein Foto oder Fingerprint erstellt, das/der zusammen mit den persönlichen Daten des Mitglieds elektronisch abgespeichert wird. Das Mitglied ist ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten neben dem Vertragspartner zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie dem administrativen Dienstleister und seinen Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt werden. Die ge speicherten Daten werden vom Studio bzw. der vom Studio beauftragten Verwaltung vertraulich behandelt und nicht an sonstige Dritte weitergegeben.
3.3. Sollte sich eine zur Clubkarte, zum persönlichen Foto oder Fingerprint bessere Alternative der Identifikation herausstellen, so ist das Studio zur Systemumstellung berechtigt, sofern dem Mitglied daraus keine weiteren Kosten entstehen und diese zumutbar ist.
4. Zahlung und Fälligkeit der Beiträge
4.1. Der vereinbarte Mitgliedschaftsbeitrag versteht sich inklusive der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer. Bei Änderungen des Mehrwertsteuersatzes im Rahmen der Mitgliedschaft als Dauerschuldverhältnis ist das Studio zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt ohne dass sich ein Sonderkündigungsrecht hieraus ergibt.
4.2. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich per Lastschriftverfahren. Der gesamte Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 01. oder 15. eines Monats, je nach Wahl bei der Anmeldung des Beginns der Mitgliedschaft datumsmäßig fällig. Weicht der Einzug durch Feier- oder Sonntage ab, so erfolgt die Abbuchung zum nächst möglichen Werktag. Belastet wird in jedem Fall das vom Mitglied bei der Anmeldung angegebene Konto. Die persönliche Mandatsreferenz-Nr. und die Gläubiger-ID werden beim SEPA-Lastschrifteinzug im Buchungstext des Kontoauszuges vorab mitgeteilt. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem bei der Anmeldung gewählten Tarif.
4.3. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, besteht ein Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Kosten. Für Mahnungen, die das Studio oder dessen Verwaltung aufgrund eines Zahlungsverzuges, welchen das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat verschickt, werden dem Mitglied die dadurch entstehenden Kosten belastet. Weist das Mitglied nach, dass durch die Rücklastschrift ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag.
4.4. Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines monatlichen Mitgliedsbeitrages in Zahlungsverzug, welchen das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, so ist das Studio berechtigt, die Karte des Mitglieds bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren, ohne dass hier durch die Mitgliedschaft und / oder die Beitragsverpflichtung endet.
4.5. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsbeiträgen oder einen Betrag, der zwei Monatsbeiträgen entspricht in Zahlungsverzug, welchen das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, so ist das Studio oder dessen Verwaltung berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Abmahnung fristlos zu kündigen.
4.6. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß Ziff. 4.5 steht dem Studio ein sofort fälliger pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe von 70 Prozent der Clubbeiträge zu, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum ordentlichen nächstmöglichen Kündigungstermin angefallen wären. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer Schaden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Studio bleibt unberührt.
4.7. Für den Fall, dass das Mitglied seinen Abbuchungsauftrag für Lastschriften aus Gründen widerruft, die das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, so ist das Studio bzw. der administrative Dienstleister berechtigt, wegen der damit verbundenen erhöhten Verwaltungswand einen Aufschlag auf den monatlichen Clubbeitrag zu erheben. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer Schaden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag.
4.8. Bei Vertragsabschluss ist vom Mitglied eine sofort fällige Einstiegsgebühr in Höhe von € 12,- zu zahlen. Die Einstiegsgebühr wird bei jedem neuen Vertragsabschluss erneut fällig sowie in Fällen, in denen der Vertrag trotz Kündigung einvernehmlich fortgesetzt werden soll. Dies gilt auch für den Fall eines Tarifwechsels (siehe Ziff. 6.6) oder Studiowechsels.
4.9. Zusätzlich zur Einstiegsgebühr zahlt das Mitglied eine monatliche Service- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,– Euro, welche die Kosten für die laufende Verwaltung abdeckt und ab Vertragsbeginn monatlich fällig ist.
5. Haftungsbeschränkungen
Der Studiobetreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragsplicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Studiobetreibers, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragsplichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Studiobetreibers zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die Bereitstellung der im Vertrag genannten Einrichtungen unter Berücksichtigung von Ziff. 1.5 sowie die Einhaltung der UV-Schutzverordnung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Datenschutzgrundverordnung bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
6. Vertragslaufzeiten / Kündigungen
6.1. 1.1. Der Vertrag hat die vereinbarte Mindestlaufzeit und kann während dieser Erstlaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag hat für beide Vertragspartner eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, und kann beidseits mit einer Frist von einem Monat in Textform, alternativ über die jeweilige Internetpräsens ordentlich ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Die Kombiverträge (z. Bsp. SUNPOINT/WELLMAXX) sind nicht einzeln kündbar.
6.2. Während der Erstvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsteilen nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, welche das Mitglied zu vertreten hat, behält sich das Studio ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
6.3. Eine Kündigung des Mitglieds ist auch in Textform zu erklären gegenüber dem Vertragspartner laut Aufnahmeantrag, über die digitalen Internetpräsens oder:
Fa. WM BEAUTYSYSTEMS AG & Co.KG, Carl-Friedrich-Gauß-Str. 11, 50259 Pulheim.
6.4. Sollte es aus Gründen, die ausschließlich das Mitglied zu vertreten hat – z.B. wegen Nichtbeachtung der empfohlenen Bestrahlungszeiten oder fehlerhafter Handhabung der Geräte – zu Hautveränderungen oder Verletzungen kommen, so berechtigt dies das Mitglied nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung.
6.5. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Besonnungsempfehlungen des Personals oder der UV-Schutzverordnung hat das Studio das Recht, den Vertrag außerordentlich fristlos, vorsorglich ordentlich fristgemäß, zu kündigen.
6.6. Ein Tarifwechsel ist ausschließlich in einen Tarif mit längerer Laufzeit und höherem Beitrag möglich. Der laufende Vertrag wird durch ein Upgrade einvernehmlich zum nächstmöglichen Abrechnungszeitraum beendet. Bei wirksamen Widerruf des Upgrade-Vertrags gilt der Ursprungsvertrag unverändert fort.
7. Zustimmung zur Datenerhebung und –verwertung
7.1. Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung.
7.2. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird das Studio hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise des Studios verwiesen.
8. Datenänderung
Sollten sich beim Mitglied wesentliche persönliche Daten ändern, z.B. Wohnort, Name oder Bankverbindung, so ist das Mitglied verpflichtet, diese Änderungen umgehend in Textform dem Club-Service unter u.g. Adresse mitzuteilen: WM BEAUTYSYSTEMS AG & Co. KG, Club Service, Carl-Friedrich-Gauß-Str. 11, 50259 Pulheim, Tel.: 0800 555 2016, club-service@sunpoint.de
9. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist bei Vorliegen berechtigter Gründe (z.B. Veränderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung) unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für das Mitglied befugt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Studio und/ oder dessen administrativer Dienstleister wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
10. Sonstiges
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
Servicenummer 0800 555 2016
Stand 10/2024